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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der PMG Presse-Monitor GmbH & Co. KG für das Presseportal für Schulen (PfS)

Stand: 05.01.2023

1. Geltung

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Nutzungsvereinbarung („Nutzungsvereinbarung“) zwischen der PMG Presse-Monitor GmbH & Co. KG („PMG“) und der Lehrkraft („Lehrkraft“) über

– die Nutzung des Presseportals für Schulen („PfS“) durch und die Bereitstellung/Lieferung digitaler Medienbeiträge über das PfS für die Lehrkraft; und

– die Nutzung der aus dem PfS von der Lehrkraft bezogenen bzw. heruntergeladenen digitalen Medienbeiträge zur Veranschaulichung des Unterrichts an der im Rahmen der Registrierung angegebenen Schule („Schule“).

Die Rechte, die PMG der Lehrkraft im Rahmen dieser Nutzungsvereinbarung an einem Medienbeitrag einräumt, beziehen sich auch auf die in dem Medienbeitrag verwendeten Tabellen, Grafiken, Bilder und sonstigen Bestandteile.

1.2. Änderungen dieser AGB, die aufgrund von technischen oder betrieblichen Erfordernissen der PMG geboten und der Lehrkraft unter angemessener Berücksichtigung ihrer Interessen zumutbar sind, wird PMG der Lehrkraft unverzüglich in Textform mitteilen. Die Änderungen werden wirksam, wenn die Lehrkraft die Nutzungsvereinbarung nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Erhalt dieser Mitteilung in Textform kündigt. PMG wird die Lehrkraft auf diese Folge in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.

1.3 Soweit nichts Abweichendes geregelt ist, gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende bzw. abweichende Bedingungen, insbesondere von der Lehrkraft mitgeteilte Bedingungen sind nur bindend, wenn PMG diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2. Keine Vergütung durch die Lehrkraft
Die Lehrkraft schuldet der PMG weder eine Vergütung für die Nutzung des PfS noch für den Bezug bzw. das Herunterladen und die Nutzung von Medienbeiträgen.

3. Abschluss und Änderungen der Nutzungsvereinbarung

3.1. Die Nutzungsvereinbarung kommt wie folgt zustande:

– Die Lehrkraft sendet über das PfS eine Registrierungsanfrage an PMG.

– PMG sendet an die von der Lehrkraft angegebene E-Mail-Adresse eine E-Mail, die es der Lehrkraft ermöglicht, die E-Mail-Adresse zu bestätigen und online den Freischalt-Code ihrer Schule einzugeben sowie ein persönliches Passwort zu vergeben. Klickt die Lehrkraft anschließend den „REGISTRIERUNG ABSCHLIESSEN“-Button, kommt die Nutzungsvereinbarung, unter Einbeziehung dieser AGB, zustande.

3.2. Mündliche Vereinbarungen vor, bei und/oder nach Abschluss der Nutzungsvereinbarung sowie etwaige Nachträge und spätere Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt jeweils auch für den Verzicht auf diese Formerfordernisse.

3.3. Die Lehrkraft ist verpflichtet, die bei Abschluss der Nutzungsvereinbarung gegenüber PMG angegebenen und für deren Durchführung erforderlichen Daten (Schule, Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse) innerhalb des Zugangs der Lehrkraft zum PfS aktuell zu halten oder Änderungen PMG unverzüglich mitzuteilen.

4. PfS, Datenquellen und Verfügbarkeit

4.1. Mit Abschluss der Nutzungsvereinbarung schaltet PMG der Lehrkraft einen Zugang für das PfS frei und übermittelt der Lehrkraft eine entsprechende Bestätigung per E-Mail. Der Zugriff der Lehrkraft auf das PfS, das eine umfangreiche Pressedatenbank enthält und die digitale Nutzung bzw. den digitalen Bezug bzw. das Herunterladen von Medienbeiträgen ermöglicht, erfolgt über das Internet.

4.2. PMG wird das PfS ohne Unterbrechungen jeden Tag 24 Stunden verfügbar halten. Durch die Beschaffenheit von Technik und Internet kann dies jedoch nicht garantiert werden. PMG behält sich zudem das Recht vor, die Betriebszeiten einzuschränken oder aus technischen Gründen vorübergehend auszusetzen. PMG versucht, die Häufigkeit und Dauer jede dieser vorübergehenden Unterbrechungen oder Beschränkungen zu begrenzen.

4.3. Innerhalb ihres Zugangs zum PfS steht der Lehrkraft zur Übermittlung technischer Anfragen an PMG ein Kontaktformular zur Verfügung. Die hierüber übermittelten Anfragen wird PMG während der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr, Freitag von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr – ausgenommen Feiertage des Bundeslandes Berlin) bearbeiten und beantworten.

4.4. Die Nutzung des PfS ist nur der registrierten Lehrkraft erlaubt und nur, solange sie an der Schule unterrichtet. Die Nutzung des PfS durch bzw. mit Unterstützung durch Bots oder andere, zum automatisierten Zugriff geeignete Software ist nicht zulässig.

4.5. Mit dem Herunterladen eines Medienbeitrags erwirbt die Lehrkraft die Rechte zur Nutzung des Medienbeitrags gemäß Ziffer 5.

4.6. Die Printmedien und Online-Ausgaben sowie alle weiteren Informationsquellen, aus denen Medienbeiträge über das PfS digital bezogen werden können, („Datenquellen“) sind im PfS veröffentlicht. Die verfügbaren Datenquellen werden laufend aktualisiert. PMG behält sich das Recht vor, den Zugang zu einzelnen Datenquellen neu zu eröffnen oder – wenn Verlage bzw. Content-Lieferanten Datenquellen einstellen oder PMG nicht mehr zur Verfügung stellen – aus dem PfS zurückzuziehen.

5. Nutzungsrecht

5.1. PMG räumt der Lehrkraft das inhaltlich wie folgt beschränkte, nicht ausschließliche Recht ein,

– Medienbeiträge, die im PfS digital vorliegen, aus dem PfS zu beziehen bzw. herunterzuladen; und

– die bezogenen bzw. heruntergeladenen Medienbeiträge zum Zweck der Veranschaulichung des Unterrichts an der Schule zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen und in sonstiger Weise öffentlich wiederzugeben, und zwar für (1) Lehrende und Teilnehmer der jeweiligen Veranstaltung, (2) Lehrende und Prüfer an derselben Schule sowie (3) Dritte, soweit dies der Präsentation des Unterrichts, von Unterrichts- oder Lernergebnissen an der Schule dient.

5.2. Das Nutzungsrecht gemäß Ziffer 5.1 ist zeitlich und räumlich unbeschränkt, es sei denn, zum Zeitpunkt des Herunterladens ist eine Beschränkung im PfS veröffentlicht.

6. Allgemeine Verpflichtungen der Lehrkraft

Die Lehrkraft treffen folgende allgemeine Pflichten:

6.1. Keine Weitergabe an Dritte – Eine Weitergabe der Medienbeiträge an Dritte, insbesondere zu kommerziellen Zwecken, wie der Verkauf von Medienbeiträgen oder Abstracts, ist unzulässig. Auch ist die Lehrkraft nicht berechtigt, Dritten eine direkte oder indirekte Nutzung ihres Online-Zugangs zum PfS zu gewähren.

6.2. Keine Beauftragung von Dienstleistern – Die Lehrkraft ist nicht berechtigt, Dienstleister mit der Nutzung des PfS oder dem Bezug bzw. Herunterladen von Medienbeiträgen zu beauftragen bzw. zu berechtigen.

6.3. Kein Aufbau einer Datenbank – Der Lehrkraft ist der Aufbau einer Datenbank mit heruntergeladenen Medienbeiträgen nicht gestattet.

7. Haftung

7.1. PMG und ihre Mitarbeiter haften nicht für Schäden, die der Lehrkraft im Rahmen dieser Nutzungsvereinbarung entstehen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der PMG oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der PMG, bei arglistigem Verschweigen, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei leicht fahrlässigen Verletzungen einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzungen einer Garantie, insbesondere einer garantierten Beschaffenheit; in diesen Fällen haftet PMG im gesetzlich vorgegebenen Rahmen.

Für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) beruhen, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. In den übrigen Ausnahmefällen haftet PMG in voller Höhe.

Eine „Kardinalpflicht“ ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Nutzungsvereinbarung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Lehrkraft regelmäßig vertrauen darf.

7.2. Die Verjährungsfrist für alle Mängelansprüche beträgt ein (1) Jahr, es sei denn, diese basieren auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder auf einem anderen der in Ziffer 7.1 Satz 2 genannten Ausnahmefälle.

7.3. Für die Richtigkeit des Inhalts der Medienbeiträge und/oder mit Blick auf einen eventuellen Verlust an Wahrheitsgehalt infolge Zeitablaufes ist jegliche Haftung ausgeschlossen.

7.4. Soweit die Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der PMG.

8. Laufzeit, Kündigung und Sperrung

8.1. Die Nutzungsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie ist mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Monatsende in Textform kündbar (ordentliche Kündigung).

8.2. Hört die Lehrkraft, aus welchen Gründen auch immer, dauerhaft auf, an der Schule zu unterrichten, endet die Nutzungsvereinbarung automatisch (ohne dass es einer Kündigung bedarf) zu dem Zeitpunkt, zu dem die Lehrkraft aufhört, an der Schule zu unterrichten.

8.3. Endet die vertragliche Vereinbarung mit dem für die Schule zuständigen Kultusministerium, ist PMG berechtigt, die Nutzungsvereinbarung fristlos zu kündigen (Sonderkündigungsrecht) und den Zugriff auf das PfS mit sofortiger Wirkung zu sperren.

8.4. Verletzt die Lehrkraft ihre Verpflichtungen aus der Nutzungsvereinbarung insbesondere durch eine gemäß der Vereinbarung unzulässige Nutzung des Angebots der PMG bzw. des PfS oder durch Verletzung der Urheberrechte, ist PMG berechtigt, die Nutzungsvereinbarung fristlos zu kündigen (außerordentliche Kündigung) und den Zugriff auf das PfS mit sofortiger Wirkung zu sperren, wenn PMG die Lehrkraft zuvor wegen dieser Verletzung der Nutzungsvereinbarung abgemahnt hat und die Lehrkraft ihre Pflicht aus der Vereinbarung trotz Abmahnung nicht innerhalb von zwei (2) Wochen erfüllt. In bedeutenden Verletzungsfällen, insbesondere auch bei wiederholter Verletzung der gleichen Pflichten, ist eine vorherige Abmahnung der PMG entbehrlich. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche (insbesondere auf Auskunft und Schadensersatz) bleibt PMG vorbehalten.
Das Recht der Lehrkraft, die Nutzungsvereinbarung außerordentlich zu kündigen, bleibt unberührt.

8.5. PMG behält sich vor, den Online-Zugang der Lehrkraft zum PfS nach Ablauf von zwölf (12) Monaten nach der letzten aktiven Nutzung durch die Lehrkraft zu sperren. PMG wird die Lehrkraft über die beabsichtige Sperrung vier (4) Wochen im Voraus in Textform informieren. Teilt die Lehrkraft daraufhin PMG mit, dass sie das PfS zukünftig nutzen möchte, wird PMG den Online-Zugang für die nächsten zwölf (12) Monate nicht sperren.

9. Datenschutz

9.1. PMG erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten der Lehrkraft
– (1) zur Begründung, Durchführung und Beendigung der Nutzungsvereinbarung; sowie in anonymisierter Form
– (2) zum Nachweis der Nutzung des PfS bzw. der heruntergeladenen Medienbeiträge gegenüber dem für die Schule zuständigen Kultusministerium, sofern PMG dazu aufgefordert wird.

Historien der heruntergeladenen Medienbeiträge speichert PMG nur, soweit und solange sie für die Abrechnung erforderlich sind. Soweit die von PMG erstellten Rechnungen noch nicht bezahlt sind oder hinsichtlich der Höhe Unstimmigkeiten bestehen, können diese Historien zu Beweiszwecken gespeichert werden. Ferner darf PMG die Historien anonymisiert dauerhaft zu Statistikzwecken erheben, verarbeiten und nutzen.

9.2. Es gelten die Datenschutzhinweise der PMG für Nutzer des Presseportals für Schulen (PfS).

10. Vertraulichkeit

Die Lehrkraft verpflichtet sich, die Login-Daten und das Passwort vertraulich zu behandeln und Vorkehrungen zu treffen, die einen Missbrauch ausschließen. PMG haftet nicht für Schäden, die der Lehrkraft durch Verlust oder Missbrauch der Login-Daten oder des Passworts entstehen.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Nutzungsvereinbarung ist Berlin; gleichwohl ist PMG berechtigt, die Lehrkraft an ihrem Wohnort zu verklagen.

11.2. Die Nutzungsvereinbarung einschließlich ihrer Auslegung unterliegt dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) oder sonstiger Konventionen über das Recht des Warenkaufs sind ausgeschlossen.

11.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. PMG und die Lehrkraft vereinbaren bereits jetzt für diesen Fall, dass die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzt wird, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Nutzungsvereinbarung.